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FG Köln 10.07.2006 4 V 1449/06, NWB direkt 24/2007 S. 10

Umsätze ambulanter Pflegedienste aus Leistungen zur Haushaltshilfe

Von einem ambulanten Pflegedienst erzielte Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach § 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden, sind gem. § 4 Nr. 16e UStG steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des EuGH stellen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, die körperlich oder wirtschaftlich Hilfsbedürftigen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL dar. Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt Versicherten Haushaltshilfe, wenn diesen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 32 Abs. 2 und 4, §§ 24, 37, 40 oder 41 SGB V die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Nach Sinn und Zweck des § 38 SGB V ist die Gestellung der Haushaltshilfe e...