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Betrieb einer Photovoltaikanlage zum überwiegenden Eigenverbrauch
Der Betrieb einer auf dem eigenen Einfamilienhaus errichteten Photovoltaikanlage, bei der der Großteil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und nur der (sonnenscheinabhängige) überschüssige Strom an ein Stromversorgungsunternehmen geliefert wird, begründet keine Unternehmereigenschaft (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes).