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Erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann auch bei Vermietung eines Getreidesilo-Gebäudes nebst Betriebsvorrichtungen (Elevatoren, Redler, Kühlgebläse und Temperaturfühler) zu gewähren sein. Entsprechend seiner funktionalen Ausrichtung ist das Silogebäude ohne die mitvermieteten Betriebsvorrichtungen nicht sinnvoll nutzbar. Insoweit stehen diese Betriebsvorrichtungen in einem so engen funktionalen Zusammenhang mit dem vermieteten Grundvermögen, dass eine getrennte Nutzung sinnvollerweise nicht in Betracht kommt. Die funktionale Ausrichtung der vermieteten Betriebsvorrichtungen rechtfertigt es, diese als Grundstücksverwaltung i. S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzuordnen.