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FG Düsseldorf 04.08.2006 1 K 2312/04 E, NWB direkt 24/2007 S. 5

Einkünfteerzielungsabsicht bei ungeklärter Erbfolge

Bei ungeklärter Erbenstellung kommt es für die Beantwortung der Frage, ob endgültig beabsichtigt war, ein von dem Erblasser zuvor selbst bewohntes Grundstück durch Vermietung zu nutzen und deshalb die angefallenen Grundstücksaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden können, auf die Absichten des Nachlasspflegers und nicht auf die Absichten desjenigen an, der sich im Nachhinein als tatsächlicher Erbe erweist.