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Gutachtenkosten als Anschaffungskosten von GmbH-Geschäftsanteilen
Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind keine Werbungskosten sondern Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (Anschluss an Senatsurteil v. - VIII R 4/02, BStBl 2004 II S. 597).