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Erlöschen des Anspruchs auf Ausfuhrerstattung durch Aufrechnung
Jede Aufrechnung durch die Behörde hat zur unabdingbaren Voraussetzung, dass die Gegenforderung materiell-rechtlichen auch tatsächlich besteht, was im Falle der Anfechtung des der Gegenforderung zugrunde liegenden Verwaltungsakts erst feststeht, wenn das Anfechtungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.