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Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Höchstbeträge, Abzugsvolumina, Vorsorgepauschale
Die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern war in den letzten Jahren verstärkt Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob die Vorsorgepauschale bzw. der Vorwegabzug zu kürzen ist. Die Gerichtsentscheidungen betrafen zwar nur das bis zum geltende Recht, allerdings ist dieses über die sog. Günstigerprüfung auch für die Veranlagungszeiträume ab dem anwendbar. Vor diesem Hintergrund hat die Finanzverwaltung jetzt mit insbesondere zur Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften Stellung genommen.
I. Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen ab dem
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 wird hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen zwischen Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter und sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit Abs. 3 bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit Abs. 4 EStG) unterschieden (vgl. auch Myßen, NWB F. 3 S. 13095).
Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (z. B. Beiträge zur gesetzlichen ...