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Erben in Frankreich
Zu dem am unterzeichneten Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 16/5388) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führten oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das Abkommen sollen derartige Hindernisse abgebaut werden. Die Änderung des bisherigen Rechtszustands führe zu Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Bundesländern, denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer zufließt. Diese Mindereinnahmen dürften nach Ansicht der Bundesregierung allerdings durch Steuerverzichte Frankreichs weitgehend ausgeglichen werden.