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BFH 28.03.2007 II R 15/06, NWB 24/2007 S. 185

Grunderwerbsteuer | Erwerb eines Grundstücks von in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten

Beim Erwerb eines Grundstücks, das zum Gesamtgut von in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten gehört, durch einen Erwerber liegen nicht zwei Erwerbsvorgänge, sondern nur ein Erwerb i. S. des § 3 Nr. 1 GrEStG vor. Ohne Bedeutung ist, dass die Gütergemeinschaft — im Gegensatz zu anderen Gesamthandsgemeinschaften — grunderwerbsteuerrechtlich nicht relativ verselbständigt ist und ferner, dass nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gesamthänderisches Miteigentum den Beteiligten anteilig zuzurechnen ist (, nv NWB CAAAC-46277).