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Einkommensteuer | Versagung von Kindergeld an Ausländer mit bloßer Aufenthaltsbefugnis
Das BVerfG hatte mit Beschluss v. - 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 (BVerfGE 111 S. 160) entschieden, dass § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG in der für die Jahre 1994 und 1995 gültigen Fassung, durch den Ausländer von Kindergeld ausgeschlossen wurden, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis waren, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Die Erwägungen dieses Beschlusses treffen auch auf § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 1996 zu. Deshalb wurde § 62 Abs. 2 EStG an die Systematik der Aufenthaltstitel nach dem AufenthG v. angepasst. Der III. Senat des BFH hält sowohl die Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG als auch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG über die rückwirkende Erstreckung des Anwendungsbereichs der Neuregelung auf vor dem verwirklichte Sachverhalte (Altfälle) für verfassungsrechtlich unbedenklich (