Abgrenzung von Dienstreisen zu Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte
Leitsatz
Entwickelt ein Arbeitnehmer Software in seinem häuslichen Büro, die er über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten an 5
Tagen in der Woche beim Kunden des Arbeitgebers installiert und erprobt, und beansprucht die Arbeit beim Kunden monatlich
136 Stunden ohne Fahrzeit, dann ist die an 160 Stunden im Monat geleistete Arbeit im häuslichen Büro der Tätigkeit beim Kunden
des Arbeitgebers nicht über-, sondern allenfalls gleich geordnet, mit der Folge, dass keine Dienstreisen, sondern Fahrten
zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAC-46704
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