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FG Köln Urteil v. - 2 K 1092/05 EFG 2007 S. 1386 Nr. 17

Gesetze: AO § 79 Abs 1 Nr 3, UStG § 18 Abs 9 Satz 3

Umsatzsteuer

Vorsteuervergütung; Verfahren

Leitsatz

1. Gem. § 18 Abs. 9 UStG ist ein Vergütungsantrag von Unternehmer eigenhändig zu unterschreiben. Bei juristischen Personen müssen bei der Vornahme solcher Verfahrenshandlungen die gesetzlichen Vertreter tätig werden.

2. Bei einer juristischen Person in der Rechtsform der GmbH kann ein Prokurist den Vorsteuervergütungsantrag nicht rechtswirksam unterschreiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1125 Nr. 17
EFG 2007 S. 1386 Nr. 17
UStB 2007 S. 310 Nr. 11
XAAAC-46701

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