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FG München Urteil v. - 14 K 2495/06

Gesetze: GemZT 2006 Anm. 2 zu Abschn. XVI GemZT 2006 Anm. 2 zu Kap. 90 GemZT 2006 Pos. 8421 GemZT 2006 Pos. 9018

Tarifierung eines Einmalsets für einen Magnetzellselektor bzw. Zellwascher

Leitsatz

1. Magnetzellselektoren und Zellwascher sind keine medizinischen Geräte i.S. von Pos. 9018, weil ihnen der eigene individuelle Bezug zur Anwendung an einem bestimmten Patienten fehlt und sie nicht durch Ärzte im Rahmen der Patientenbehandlung eingesetzt werden.

2. Die o.a. Geräte sind ihrer Arbeitsweise entsprechend als Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten in Unterpos. 8421 9900 KN einzureihen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAC-46698

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