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Einkommen-/Lohnsteuer | Zufluss von Arbeitslohn bei Übernahme der Pensionsverpflichtung durch einen Dritten
(1) Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer auch dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird. (2) Der Ablösungsbetrag unterliegt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG 1990 (Bezug: § 11 Abs. 1 EStG; § 34 Abs. 3 EStG i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1990).
Praxishinweise: Arbeitslohn ist dem Stpfl. zugeflossen, sobald dieser wirtschaftlich über den Betrag verfügen kann. In der Anweisung des Stpfl., den Ablösungsbetrag an einen Dritten zu zahlen, der dann die Pensionsverpflichtung übernimmt, und in der Erfüllung dieser Anweisung durch den Arbeitgeber ist ein Zufluss beim Stpfl. gegeben, da insoweit eine Verwe...