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Keine doppelte Haushaltsführung berufstätiger Ehepartner bei Umzug in größere gemeinsame Wohnung
Eine doppelte Haushaltsführung besteht mangels Lebensmittelpunktwohnung am Heimatort nicht weiter, wenn beidseits berufstätige Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz am Beschäftigungsort von einem 20 qm großen Apartment in eine Wohnung von 84 qm und am Heimatort von einer 80 qm großen Wohnung in ein 35 qm großes Apartment verlegen. Ein derartiger Wohnungswechsel belegt regelmäßig eine Änderung des Lebensmittelpunkts. Die Wohnung am bisherigen Heimatort wird dann nur noch zu Besuchszwecken vorgehalten und stellt keine unwesentliche Modifikation der doppelten Haushaltsführung i. S. des dar.