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Das neue REIT-Gesetz
Erlangung des G-REIT-Status, Exit Tax und ausländische REITs
Am hat der Bundestag das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen beschlossen, dem der Bundesrat am zustimmte. Das unter REITs (Real Estate Investment Trusts) international bekannte und weltweit bereits in ca. 20 Staaten eingeführte Vehikel soll den Reigen indirekt in Immobilien investierender Kapitalanlageprodukte (Immobilien-Sondervermögen nach §§ 66 ff. InvG, Immobilien-Aktiengesellschaften und geschlossene Immobilienfonds) um ein international standardisiertes Kapitalmarktprodukt erweitern. – Der nachfolgende Beitrag zeigt die steuerlichen Besonderheiten dieser neuen Anlageklasse auf. Dabei wird auf Parallelen und Überschneidungen mit anderen Vehikeln (insbesondere solchen nach dem InvStG) eingegangen.
I. Besonderheiten der REIT-Aktiengesellschaft
Die zumeist steuerpolitisch dominierte Diskussion verschiedener Modelle zur Einführung von REITs in Deutschland mündete in ein Konstrukt, welches sich an das ab eingeführte britische REIT-Modell (Fabry/Riha, RIW 2006 S. 528) anlehnt. Das nun mit dem REITG neu kreierte Anlagevehikel stellt zunächst unter Beachtung des Numerus clausus des Gesellschaftsrechts eine „...