Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Bewertung von Pflegeleistungen
Übernimmt es der Beschenkte, den Schenker persönlich zu pflegen, bestimmt sich der Wert der als Gegenleistung zu berücksichtigenden Pflegeleistung weder nach § 36 Abs. 3 SGB XI, noch nach dem üblichen Stundensatz eines Pflegedienstes, sondern nach dem Tariflohn für sog. ungelernte Pflegekräfte ( NWB IAAAC-45640).