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BFH 12.04.2007 VI R 55/05, NWB 23/2007 S. 175

Lohnsteuer | Bedeutung des Begriffs „Beiträge” in § 40b EStG i. d. F. bis 2004

Das NWB QAAAC-46294 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Beiträge für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers i. S. des § 40b EStG i. d. F. bis 2004 sind nur solche Leistungen des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. (2) Sind für Arbeitnehmer Gesamtprämien in Höhe von jeweils mehr als 4 200 DM im Kalenderjahr zu leisten, sind diese Arbeitnehmer dennoch in die Durchschnittsberechnung der Pauschalierungsgrenze gem. § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einzubeziehen, wenn der als Arbeitslohn zu qualifizierende Anteil diesen Betrag nicht übersteigt. – Anmerkung: Die Entscheidung ist auch aktuell von Bedeutung. Der Pauschalierungsgrenze von 3 408 DM entspricht nun der Betrag von 1 752 € und dem Durchschnittssatz von 4 200 DM entspricht der Betrag von 2 148 €. Die für den Fall mehrerer begün...