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Antrag auf Einziehung des Erbscheins – Muster
Antrag auf Einziehung des Erbscheins
Der Erbschein ist das Legitimationspapier des Erben zur Verfügung über den Nachlass. Dieses amtliche Zeugnis gibt Auskunft über die Person des Verstorbenen, dessen Erben (bei mehreren über deren Anteile) und evtl. Beschränkungen des Erben oder der Erbengemeinschaft.
Derjenige, der einen Vermögenswert von dem mit einem Erbschein ausgewiesenen Erben erwirbt, kann auf die Richtigkeit des Inhalts des Erbscheins vertrauen, § 2366 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Auch das staatliche Handelsregister oder das Grundbuch kennen den Nachweis der Rechtsnachfolge durch einen vorgelegten Erbschein an.
In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass ein im Erbschein ausgewiesener Erbe nicht der rechtmäßige Erbe ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn nach Erteilung des Erbscheins weitere Testamente des Erblassers auftauchen. Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, hat das Nachlassgericht diesen einzuziehen. Auch formelle Fehler, etwa Unzuständigkeit des Nachlassgerichts, können die Einziehung zur Folge haben. Mit der Einziehung verliert der Erbschein seine Gültigkeit.
Für die Einziehung des Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig, welches den Erbschein erlassen hat.
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