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FG Münster Beschluss v. - 7 V 1288/07 AO EFG 2007 S. 1136 Nr. 15

Gesetze: AO § 321, ZPO § 857, AO § 309

Vollstreckungsverfahren

Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Leitsatz

1) Auch ein Nießbrauch an einem Grundstück ist pfändbar.

2) Der Schuldgrund ist bei einer Pfändungsverfügung grundsätzlich anzugeben, wobei allerdings bei mehreren geschuldeten Steuern diese in einer Summe angegeben werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1136 Nr. 15
PAAAC-46225

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