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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 22/06 EFG 2007 S. 1368 Nr. 17

Gesetze: KraftStG § 2 Abs. 2KraftStG § 2 Abs. 2a S. 1 Nr. 2KraftStG § 8 Nr. 1 StVZO § 23 Abs. 6a EWGRL 2001/116 EWGRL 70/156

Besteuerung eines Toyota Landcruiser ab nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und Einfügung des § 2 Abs. 2a KraftStG

Leitsatz

Auch ohne Rückwirkung des § 2 Abs. 2a KraftStG ist ein Toyota Landcruiser nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ab als Personenkraftwagen gemäß § 8 Nr. 1 KraftStG nach Hubraum und Schadstoffemissionen zu besteuern.

Die Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. der Richtlinie 2001/116/EG ist für kraftfahrzeugsteuerliche Zwecke nicht verbindlich.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 39 Nr. 1
EFG 2007 S. 1368 Nr. 17
MAAAC-46213

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