Besteuerung eines Toyota Landcruiser ab nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und Einfügung des § 2 Abs. 2a KraftStG
Leitsatz
Auch ohne Rückwirkung des § 2 Abs. 2a KraftStG ist ein Toyota Landcruiser nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ab
als Personenkraftwagen gemäß § 8 Nr. 1 KraftStG nach Hubraum und Schadstoffemissionen zu besteuern.
Die Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. der Richtlinie 2001/116/EG ist für kraftfahrzeugsteuerliche Zwecke nicht verbindlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 39 Nr. 1 EFG 2007 S. 1368 Nr. 17 MAAAC-46213
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.