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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 299/2004

Gesetze: AO § 39 Abs. 2, AO § 75, AO § 122

Zu den Voraussetzungen der Haftung des Betriebsübernehmers; Bekanntgabe des Haftungsbescheides an die Personengesellschaft als Betriebsübernehmer

Leitsatz

Bei der Zurechnung der für das übernommene Unternehmen wesentlichen Wirtschaftsgüter kommt es nicht auf das zivilrechtliche, sondern auf das wirtschaftliche Eigentum i.S.v. § 39 Abs. 2 AO an.

Die Frage der Vermögensübernahme ist nach dem Wert der einzelnen übernommenen Wirtschaftgüter zu entscheiden.

Ist der Betriebsübernehmer eine Personengesellschaft, so ist der Haftungsbescheid an diese als Steuersubjekt und Steuerpflichtigen bekannt zu geben.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1457 Nr. 22
RAAAC-46207

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