Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinnes erlaubt Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids
Leitsatz
Bei der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils nach § 16 EStG wirken nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises materiell-rechtlich
auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück.
Dies gilt auch, wenn bei einer bilanzierenden Mitunternehmerschaft die vereinbarte Lästigkeitsabfindung eines weichenden
Gesellschafters später herabgesetzt oder uneinbringlich wird. Die Lästigkeitsabfindung ist Teil des Veräußerungsgewinns und
des Veräußerungspreises.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1023 Nr. 13 CAAAC-46196
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.