Grenzen des Rechtsbehelfs gegen einen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt im Haftungsverfahren
Leitsatz
Sind Änderungsbescheide nach einer Außenprüfung einem Steuerpflichtigen als Nachtragsliquidator bekannt gegeben worden und
sind die von ihm dagegen eingelegten Rechtsbehelfe erfolglos geblieben, so dient das Haftungsverfahren nicht dazu, dem Haftungsschuldner
eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen
Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt war oder diese bereits erfolglos angefochten hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStZ 2007 S. 617 Nr. 19 EFG 2007 S. 1050 Nr. 14 LAAAC-46180
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