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Verträge zwischen nahen Angehörigen: BMF besteht auf zivilrechtlicher Wirksamkeit
Innerhalb einer Familie abgeschlossene, aber zivilrechtlich unwirksame Verträge z. B. über ein Darlehen, eine Schenkung oder ein Arbeitsverhältnis können steuerlich trotzdem anerkannt werden. Dies entschied der . Die zivilrechtliche Unwirksamkeit ist nach Ansicht des BFH nur ein Indiz, das nicht allein den Ausschlag gibt.
Das BMF will dieses Urteil aber nicht über den Einzelfall hinaus anwenden und begründet: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen seien
die zivilrechtliche Wirksamkeit der Verträge,
die tatsächliche Durchführung der Verträge wie vereinbart,
ein Vertragsinhalt wie zwischen Fremden üblich (sog. Fremdvergleich).
Ein zu Beginn des Vertragsverhältnisse...