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Rückstellung wegen Verpflichtung aus Eigenkapitalersatzrecht ist nicht durch Ansatz einer vGA zu neutralisieren
Eine GmbH kann eine Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter ihrer Schwester-GmbH bilden, wenn der Insolvenzverwalter Ansprüche aus Eigenkapitalersatzrecht gem. § 32a GmbHG geltend macht. Diese gewinnmindernde Rückstellung ist nach dem nicht zu neutralisieren durch den Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
Die Klägerin, eine vom Gesellschafter G beherrschte GmbH, vermietete an ihre Schwester-GmbH, die ebenfalls von G beherrscht wurde, ein Grundstück zu einem monatlichen Mietpreis von 190.000 DM. Als die Schwester-GmbH in Insolvenz geriet, machte deren Insolvenzverwalter Ansprüche nach § 32a GmbHG gegen die Klägerin geltend. Die Klägerin bildete hierfür eine Rückstellung, die das FA durch den Ansatz einer vGA neutralisieren wollte...