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Einkommensabhängiger Kinderfreibetrag verfassungsgemäß
Die Verfassung erfordert nicht, dass allen Eltern Kinderfreibeträge in Höhe des in § 53 Satz 1 EStG bestimmten Existenzminimums gewährt werden müssen. Es ist nicht ermessenswidrig, wenn eine Streitfrage über die der Senat bereits in einem Verfahren entschieden hat in vergleichbaren Fällen zur Entlastung des Senats durch den Einzelrichter entschieden wird.