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Zahlungen eines Dritten im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung
Provisionszahlungen, die der Steuerpflichtige von einem anderen Gesellschafter dafür erhält, dass er einer Veräußerung von dessen Anteilen an einer GmbH zustimmt, sind nicht Teil des steuerfreien Erlöses aus der Veräußerung von seiner nicht wesentlichen Beteiligung an der GmbH i. S. von § 17 EStG sondern nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtige sonstige Leistungen.