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FG München 17.01.2007 4 K 4719/05, NWB direkt 22/2007 S. 2

Als Testamentsvollstrecker bestellter Rechtsanwalt

Tritt ein als Testamentsvollstrecker bestellter Rechtsanwalt im Einspruchsverfahren der Erben gegen die Erbschaftssteuer-Bescheide als deren Bevollmächtigter auf, muss er eine schriftliche Vollmacht vorlegen.