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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 10

Grunderwerbsteuer in Organschaftsfällen

Anwendung des § 1 Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle

Andrea Ghirardini

Am haben die obersten Finanzbehörden der Länder einen gleich lautenden Erlass zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 i. V. mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle herausgegeben. Anhand von 29 Beispielen wird verdeutlicht, bei welchen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und Sachverhalten im Rahmen einer Organschaft Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst wird.

Mittelbare Anteilsvereinigung

Der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang geht regelmäßig vom Prinzip des Rechtsträgerwechsels aus. Einen Ersatztatbestand stellt die mittelbare Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG dar. Insbesondere geht es um die Vereinigung von mindestens 95 % der Anteile einer Gesellschaft mit inländischem Grundbesitz in einer Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen bzw. nur von abhängigen Unternehmen. Das Abhängigkeitsverhältnis ersetzt dabei die sonst für die mittelbare Anteilsvereinigung in einer einzigen Hand erforderliche direkte oder indirekte mindestens 95%ige Beteiligung des Erwerbers an zwischengeschalteten Gesellschaften.

Mit dem Bestehen eines Organschaftsverhältnisses ist regelmäßig die in § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b GrEStG geforderte finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung von abhäng...