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Mitbestimmung bei grenzüberschreitender Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Rechtslage nach Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie
Die Richtlinie 2005/56/EG v. über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (ABl EU 2005 Nr. L 310 S. 1 im Folgenden: Verschmelzungsrichtlinie) enthält die gesellschaftsrechtlichen und die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen. Sie ist bis Dezember 2007 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Bereits ein Jahr vor Ablauf dieser Frist ist am das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten in Kraft getreten (BGBl 2006 I S. 3332). Die zentralen Vorschriften dieses Artikelgesetzes finden sich in Art. 1 mit dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG); die übrigen Artikel enthalten im Wesentlichen redaktionelle Folgeänderungen im Aktiengesetz und im Arbeitsgerichtsgesetz. Die Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie erfolgte mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes v. (BGBl 2007 I S. 542), das am in Kraft getreten ist.
I. Europarechtlicher Hintergrund
1. Durchbruch bei der Mitbestimmung
Um europaweit tätigen Unternehmen eine attraktive Alternative zum jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten zu bi...