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Neuregelung der Künstlersozialversicherung
Nach der Verabschiedung am durch den Bundestag hat am auch der Bundesrat der Dritten Novelle zur Künstlersozialversicherung zugestimmt. Die Novelle enthält vor allem Lösungen für zwei – zuletzt immer deutlicher zutage getretene – Probleme: Zum einen gibt es Verwerter, die ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen. Folge ist ein unnötig hoher Abgabesatz zulasten der bereits erfassten Verwerter. Zum anderen erfolgt die Überprüfung der Versichertenangaben zu wenig systematisch.
Die Dritte Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz verbessert die Überprüfung der Abgabepflicht, indem diese Aufgabe auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird. Die ca. 3 600 Mitarbeiter des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung sollen eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung sicherstellen. Sie prüfen schon heute alle Arbeitgeber in einem vierjährigen Turnus im Hinblick auf ihre Sozialabgabepflichten. Dabei führen sie die Prüfungen auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit durch. Künftig prüft nun die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich, ob ein Arbeitgeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig ist, und stellt die Höhe der Abgabe fest. Die Unternehmen führen die Abgabe we...