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NWB Nr. 22 vom Seite 1829

Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuern

Haftung für Umsatzsteuerjahresschuld bei vorausgegangener Haftung in der Krise

Jürgen F. Berners

Das FG Köln hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2003 wertvolle Hinweise für die Vermeidung der Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft für die Jahresumsatzsteuer gegeben, wenn zuvor für den Zeitraum der Krise bereits eine finanzgerichtliche „Einigung” zustande kam.

I. Erledigungserklärung statt Klagerücknahme

Das Finanzamt erlässt gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft einen Haftungsbescheid u. a. wegen Umsatzsteuern für einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Jahrs. Die Gesellschaft hatte Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Nach der Durchführung des Einspruchsverfahrens wird gegen diesen Haftungsbescheid Klage erhoben. Im Klageverfahren verständigen sich die Beteiligten dahingehend, dass die Haftungssumme reduziert wird. Der Rechtsstreit wird für erledigt erklärt. Das Finanzamt erlässt hieraufhin einen geänderten Haftungsbescheid mit der Nebenbestimmung, dass der etwaige Erlass eines Haftungsbescheids für die nicht von dem Klageverfahren betroffenen und nicht in den Anlagen zum geänderten Haftungsbescheid aufgeführten Steuerrückstände ausdrücklich vorbehalten bleibt. Später reicht der Insolvenzverwalter der Gesellschaft...