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Berufsrecht | Vertretungsbefugnis eines vereidigten Buchprüfers
Vereidigte Buchprüfer sind nicht berechtigt, ihre Mandanten in Abgabenangelegenheiten vor dem OVG und dem BVerwG zu vertreten. Als Vertreter vor diesen Gerichten in Abgabensachen sind lediglich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugelassen (§ 67 Abs. 1 Satz 5 VwGO); diese Vertretungsregelung umfasst weder Steuerbevollmächtigte noch Buchprüfer (, NVwZ-RR 2007 S. 359).