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BFH 21.03.2007 II R 67/05, NWB 22/2007 S. 170

Grunderwerbsteuer | Zahlung des Erwerbers an den Veräußerer zur Abgeltung zukünftig durchzuführender Erschließungsmaßnahmen keine Gegenleistung

Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i. S. des § 124 Abs. 1 BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nach dem NWB VAAAC-45799 nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung. – Anmerkung: Die „Vertragsbündel”-Rechtsprechung ist „wegen des sich aus der öffentlich-rechtlichen Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) ergebenden besonderen Charakters der Grundstückserschließung” nicht einschlägig. Im Streitfall war die Erschließung zwar Bedingung für den Kauf des unerschlossenen Grundstücks. Auch war...