Keine Einfuhrumsatzsteuer bei Wiederausfuhr und Veräußerung von Truppenzollgut (Pkw) durch Angehörige der NATO-Streitkräfte
im Ausland
Leitsatz
Die Veräußerung eines Pkw, der sich in der Zollgutverwendung der im Inland stationierten ausländischen NATO-Streitkräfte oder
ihrer Mitglieder befindet, in einem anderen Mitgliedstaat kann nicht als Entnahme i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 des Truppenzollgesetzes
angesehen werden. Dieser Vorgang begründet keine Einfuhrumsatzsteuer.
Fundstelle(n): KAAAC-45622
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.