Unzulässige erstmalige Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges bei bereits bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung
Leitsatz
Der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug wegen nachträglich geltend gemachter
Werbungskosten ist nach vorangegangener bestandskräftiger Nullfestsetzung der Einkommensteuer nur zulässig, wenn der entsprechende
Einkommensteuerbescheid noch nach der Abgabenordnung geändert werden kann.
Hält der Steuerpflichtige bei einer Einkommensteuerfestsetzung auf 0 Euro entgegen dem vom Finanzamt der Festsetzung zugrunde
gelegten Gesamtbetrag der Einkünfte seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen, so muss er innerhalb der Einspruchsfrist
gegen den (nicht anfechtbaren) Einkommensteuerbescheid die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs beantragen.
Enthält der Einkommensteuerbescheid keine entsprechende Belehrung, so kann dieser Antrag binnen eines Jahres seit Bekanntgabe
gestellt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAC-45575
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