Steuerfreiheit für vom Arbeitgeber übernommene Visagebühren ausländischer Arbeitnehmer
Leitsatz
Für die hinreichende Bestimmtheit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids ist eine Aufteilung des Lohnsteuerbetrages auf
die einzelnen Kalenderjahre nicht notwendig.
Über einen derartigen einheitlichen Nachforderungsbescheid für mehrere Jahre kann nicht durch Einspruchsentscheidung isoliert
für ein betroffenes Jahr entschieden werden.
Visagebühren für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer einschließlich der Aufwendungen für eine damit verbundene Gesundheitsuntersuchung
können vom Arbeitgeber als Reisekosten bzw. als Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung steuerfrei übernommen werden.
Abschnitt 43 Abs. 6 LStR enthält keine abschließende Aufzählung der Aufwendungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
notwendig sein können.
Fundstelle(n): CAAAC-45561
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