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Vorräte (IFRS)
1. Anwendungsbereich
Nach IAS 2.6 zählen zu den Vorräten solche Vermögenswerte, die
zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,
die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden oder
die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, verbraucht zu werden.
Vorräte, die nach IAS 32 bzw. IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IAS 41 (biologische Vermögenswerte im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Tätigkeit sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte) zu erfassen sind, sind vom Anwendungsbereich des IAS 2 ausgenommen.
Sofern unfertige oder fertige Erzeugnisse im Rahmen von Kundenverträgen hergestellt werden, gehen die in IFRS 15 enthaltenen spezielleren Regelungen (insbesondere bei zeitraumbezogen erfüllten Leistungsverpflichtungen) den allgemeinen Regeln in IAS 2 vor.
Für die Anwendung des IAS 2 empfiehlt es sich, im Zweifelsfall zunächst die Anwendungsvoraussetzungen der IAS 32 bzw. IFRS 9, IAS 41 und IFRS 15 zu prüfen.
Kümpel, Abwertungskonzeption beim Vorratsvermögen im IFRS-Regelwerk: Pauschale Abwertung und Wertaufholung, IRZ 3/2012 S. 115
Kümpel, Vorratsbewertung und Auftragsfertigung nach IFRS, 2005
Wohlgemuth/Ständer, Der Bewertungsmaßstab „Herstellungskosten“ nach HGB und IAS: Darstellung der Besonderheiten und kritische Gegenüberstellung, WPg 5/2003 S. 203
2. Bewertung
Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach IAS 2.9 mit dem Minimum aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert.
2.1. Anschaffungs- und Herstellungskosten
2.1.1. Anschaffungskosten
Als Anschaffungskosten werden alle Kosten aktiviert, die in direkter Beziehung zu dem Erwerbsvorgang stehen. Nach IAS 2.10 sind alle Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten umfassen nach IAS 2.11–2.18 folgende Bestandteile:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anschaffungspreis | |
+ | Anschaffungsnebenkosten
|
- | Anschaffungskostenminderungen |
+ | sonstige
Kosten |
= | Anschaffungskosten |
Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen nach IAS 2.11 die direkt dem Anschaffungsvorgang zurechenbaren Kosten.
Beispiele: