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BFH  - IX R 17/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 3, AO § 42

Rechtsfrage

Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger Darlehensgewährung - Stellt bei einer Grundstückübertragung von Eltern auf ihre beiden Töchter (Klägerinnen) die kreuzweise Übernahme von grundstücksbezogenen Darlehensverbindlichkeiten des Vaters durch die Töchter einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO dar (Steuerminderung durch Abzug der Zinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Sonderwerbungskosten einerseits und Versteuerung der Zinsen als Kapitaleinkünfte unter Ausnutzung der Sparerfreibeträge des § 20 Abs. 4 EStG andererseits) - Umqualifizierung der Guthabenzinsen als Sondereinnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 20 Abs. 3 EStG - Keine Umgehung der bei gleich hohen Schuldzinsen und Guthabenzinsen an sich fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht durch Zuordnung der Ausgaben und Einnahmen zu verschiedenen Einkunftsarten (§ 21 bzw. § 20 EStG)?

Angehörige; Darlehen; Einkünfteerzielungsabsicht; Einkünfteumqualifizierung; Gestaltungsmissbrauch; Schuldzinsen; Zinsen

Fundstelle(n):
EAAAC-45504

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