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BFH  - I R 6/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: DBA CHE Art 12, DBA CHE Art 17, EStG § 50d Abs 2, EStG § 50 Abs 4, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 49 Abs 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 3

Rechtsfrage

Freistellung von Vergütungen vom inländischen Steuerabzug, die im Zusammenhang mit der Übertragung von inländischen Sportereignissen im Fernsehen geleistet werden:

Handelt es sich bei der Überlassung von Fernsehübertragungsrechten bei Sportveranstaltungen im Inland um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Rechts (i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG), welche nach Art. 12 Abs. 1 DBA-Schweiz nicht in Deutschland besteuert werden dürfen? Oder handelt es sich um Einkünfte aus ausgeübten oder verwerteten (oder verwertbaren) sportlichen Darbietungen, die nach Art. 17 DBA-Schweiz in Deutschland besteuert werden dürfen?

Fernsehen; Freistellung; Recht; Schweiz; Sport; Verwertung

Fundstelle(n):
EAAAC-45488

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