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BFH  - III R 16/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3

Rechtsfrage

Ist das Finanzgericht bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "außer Stande, sich selbst zu unterhalten" zu Recht davon ausgegangen, dass die Behinderung der Tochter (80 % und Merkmal G) ursächlich dafür ist, dass die Tochter nicht am Arbeitsmarkt vermittelbar und somit nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten, oder obliegt diese Feststellung ausschließlich der Reha/SB - Stelle, die Ende 2002 bescheinigt hat, dass die Tochter in der Lage ist, eine mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung auszuüben?

Behinderung; Kindergeld; Unterhalt

Fundstelle(n):
IAAAC-45465

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