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Immobilieninvestitionen in Frankreich
REITs und verwandte Fonds im Vergleich
Inspiriert vom amerikanischen Modell der REITs ist auch der deutsche Gesetzgeber auf dem Weg, notierte Immobilienaktiengesellschaften in das Recht zu inkorporieren. In Frankreich sind bereits zum REITs, franz. Société d’Investissement Immobilier Cotée (SIIC), eingeführt worden. Der Rechtsrahmen dafür wurde seitdem, insbesondere durch Neuerungen in 2006, weiterentwickelt. Des Weiteren hat der französische Gesetzgeber im Jahr 2005 zwei weitere Instrumente geschaffen: die Gesellschaft mit überwiegendem Immobilienvermögen und variablem Kapital (SPPICAV) sowie die Immobilieninvestmentfondsgesellschaft (FPI). In beiden Fällen handelt es sich um nicht börsennotierte Immobilienfonds (OPCI). S. 532
I. Französische SIIC
1. Die materiellen Anforderungen an die SIIC
Das Optionsrecht steht Aktiengesellschaften zu, die auf einem französischen reglementierten Markt notiert sind. Es kann sich daher nur um eine Gesellschaft handeln, die in Form der Société Anonyme (AG) oder in Form einer Société en Commandite par Actions (ähnlich einer KGaA) gegründet wurde. Aber auch ausländischen Gesellschaften steht die Option zur SIIC zu, soweit sie auf einem franzö...