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Fördergebiet: Sonderabschreibungen bei Vermögensverwaltungsgesellschaft
Bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann die Befindlichkeit des Wirtschaftsguts in einem Betriebsvermögen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz auch dadurch erfüllt sein, dass die Gesellschafter ihre Beteiligung betrieblich nutzen. Sonderabschreibungen sind also zu gewähren, soweit die Gesellschaft Gebäudeteile an die Gesellschafter für ihre betrieblichen Zwecke vermietet.