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Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen
Gem. § 227 AO können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des Falls unbillig wäre. Zu diesen Ansprüchen gehören auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge. Der Hinweis auf angeblich bestehende Schadensersatzansprüche ist nicht geeignet von der Erhebung von Säumniszuschlägen abzusehen. Selbst wenn derartige Ansprüche bestünden und mit ihnen aufgerechnet werden könnte, würde dadurch nicht die Festsetzung der Säumniszuschläge berührt sein, sondern nur deren Tilgung.