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OLG Düsseldorf 12.06.2006 1 U 241/05, NWB 21/2007 S. 166

Straßenverkehrsrecht | Erstattungsfähigkeit des Haushaltsführungsschadens bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist ein Vermögensschaden nur ersatzfähig, wenn die Leistungen zur Haushaltsführung aufgrund einer vertraglichen Regelung beider Partner erfolgen. In der Praxis gilt dies insbesondere dort, wo sie sich als Gegenleistung zur Unterhalts- oder Versorgungsleistung des anderen Partners verstehen. Eine interne Zuständigkeitsaufteilung (rechtsgeschäftlich nicht verpflichtende Absprache) ist nicht ausreichend (). Die Klägerin hatte die vollständige Versorgung des Haushalts ohne Gegenleistung ihres ebenfalls berufstätigen Partners übernommen. Den bindenden Charakter dieser Verpflichtung konnte sie nicht nachweisen. Daher blieb ihre Klage auf Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe (Erwer...