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Einkommensteuer | Aktiengewinn nach § 40a KAGG – Korrekturposten analog § 5 Abs. 2 Satz 2 InvStG
Nach der NWB AAAAC-44717 ist die Vereinfachungsregelung in Rn. 117 des (BStBl 2005 I S. 728) bei Spezial-Sondervermögen nicht anzuwenden. Somit ist in diesen Fällen auch für Zeiträume unter der Geltung des KAGG die Bildung eines Korrekturpostens erforderlich.