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Gewerblicher Grundstückshandel bei Personengesellschaften
Erläuterung der aktuellen Rechtslage anhand von Fallbeispielen
Um den gewerblichen Grundstückshandel von der privaten Vermögensverwaltung abzugrenzen, hat der BFH die Drei-Objekt-Grenze entwickelt. Diese Grenze wird auch von der Finanzverwaltung angewendet (vgl. ausführlich zur Drei-Objekt-Grenze Obermeier, NWB F. 3 S. 14379). Bei der Beteiligung eines Steuerpflichtigen an einer Grundstücksgesellschaft zur Verwertung von Grundstücken ist zunächst zu prüfen, ob die Gesellschaft selbst ein gewerbliches Unternehmen betreibt. In diesem Fall ist die Drei-Objekt-Grenze auf der Ebene der Gesellschaft zu prüfen. Wenn die Gesellschaft einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, sind die Objekte für die Prüfung, ob der Gesellschafter einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, mitzuzählen. Die Objekte sind auch dann dem Gesellschafter zuzurechnen, wenn die Gesellschaft nicht gewerblich tätig ist. Eine Zurechnung beim Gesellschafter setzt in beiden Fällen nach umstrittener Auffassung des BMF voraus, dass der Gesellschafter an der Gesellschaft nicht nur geringfügig beteilt ist.
I. Vorbemerkung
Um einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen zu können, müssen sämtliche Kriterien eines Gewerbebetriebs gegeben sein. Die Definition des Gewerbebetriebs er...