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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 278/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Soweit sich ein Steuerpflichtiger um die Vorlage von Kostenvoranschlägen durch Architekten und Handwerker bemüht sowie Baupläne für die Sanierung erstellen lässt und dadurch ein hohes Maß an Einsatz, Zeit und Kosten erbringt, ist dies ein Indiz für das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht.

Fundstelle(n):
CAAAC-44832

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