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BFH 13.12.2006 VIII R 6/05, StuB 9/2007 S. 358

Einkommensteuer | Erlös aus einer Down-Rating-Anleihe ist nicht steuerbar

Der Veräußerungserlös aus Down-Rating-Anleihen ist nicht gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach Maßgabe der Marktrendite steuerbar (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Praxishinweise: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist zwischen dem Kapital (= Einkunftsquelle) und der Nutzung des Kapitals (= Einkünfte) zu differenzieren. Erst wenn eine solche Differenzierung nicht möglich ist und sich die Kursdifferenzen als „verdecktes” Entgelt darstellen, ist die sog. Marktrendite für die Einkünfteermittlung heranzuziehen.

Bei Down-Rating-Anleihen handelt es sich um Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Rating (der Einstufung) des Emittenten abhängig ist, weshalb das Entgelt für die Kapitalüberlassung eindeutig ermittelt und deren ...