Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Erlös aus einer Down-Rating-Anleihe ist nicht steuerbar
Der Veräußerungserlös aus Down-Rating-Anleihen ist nicht gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c 2. Alternative, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach Maßgabe der Marktrendite steuerbar (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Praxishinweise: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist zwischen dem Kapital (= Einkunftsquelle) und der Nutzung des Kapitals (= Einkünfte) zu differenzieren. Erst wenn eine solche Differenzierung nicht möglich ist und sich die Kursdifferenzen als „verdecktes” Entgelt darstellen, ist die sog. Marktrendite für die Einkünfteermittlung heranzuziehen.
Bei Down-Rating-Anleihen handelt es sich um Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Rating (der Einstufung) des Emittenten abhängig ist, weshalb das Entgelt für die Kapitalüberlassung eindeutig ermittelt und deren ...